Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausmeister-, Garten- & ReinigungsleistungenStand 14. Oktober 2026
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Hausmeister-, Garten- und Reinigungsleistungen zwischen der Stern Garten- & Landschaftsbau GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sowohl für Einzelaufträge als auch für regelmäßige Leistungen (Daueraufträge).
02Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform oder mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Art, Umfang und Turnus der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis. Zusätzliche Arbeiten, insbesondere Reparaturen und Materiallieferungen, werden nach Absprache gesondert berechnet.
03Daueraufträge, Laufzeit und Kündigung
Daueraufträge (z. B. regelmäßige Pflege, Reinigung oder Objektbetreuung) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
04Winterdienst
Soweit Winterdienst vereinbart ist, räumt und streut der Auftragnehmer die vereinbarten Flächen werktags in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr, entsprechend der örtlichen Satzung. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen wird in angemessenen Abständen erneut geräumt; eine durchgehende Schnee- und Eisfreiheit kann nicht geschuldet werden. Die Verkehrssicherungspflicht wird nur im vereinbarten Umfang übernommen.
05Schlüssel
Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und in einem Schlüsselprotokoll erfasst. Bei Verlust durch Verschulden des Auftragnehmers trägt dieser die Kosten für Ersatz bzw. Austausch der betroffenen Schließanlage im erforderlichen Umfang; hierfür besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
06Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährt zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu Objekt bzw. Grundstück und stellt Wasser und Strom in üblichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung. Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
07Vergütung und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Bei Daueraufträgen wird die Vergütung monatlich berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
08Mängel und Haftung
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen, damit sie geprüft und nachgebessert werden können. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
09Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
